Öffentlichkeitsbeteiligung Gewässerrenaturierung

Die Stimme der Fischerei zur Gewässerbewirtschaftungsplanung nutzen!

Um was geht es in dieser Beiteiligung?

Wir möchten alle beteiligten in der Fischerei auf die dritte Öffentlichkeitsbeteiligung zur Bewirtschaftungsperiode 2022-2027 der Flussgebiete in Deutschland hinweisen. Die Europäische WRRL und das Deutsche WHG schreiben vor, dass bis zum Ende der Bewirtschaftungsperiode ein Großteil der Fließgewässer durch die angegebenen Maßnahmenpläne zu einem guten Zustand geführt werden sollen. Die Maßnahmen werden dabei zu einem Großteil von den Wasserwirtschaftsämtern, Landschaftspflegeverbänden und den Kreisverwaltungsbehörden durchgeführt. Auch die Fischerei beteiligt sich an den Lebensraumverbessernden Maßnahmen. In Bayern kann dies über die FiAbgabe gefördert werden oder das Projekt „Lebensraumverbessernde Maßnahmen“ vom LFV.

Es ist dringend notwendig besonders die Fließgewässer wieder funktionsfähig zu gestalten und zu bewirtschaften. Klimawandel, Eutrophierung, Verschmutzung und Übernutzung verschlechtern den Lebensraum Wasser seit Jahren. Auch wenn sich in den letzten Jahren viel getan hat, reicht dies immer noch nicht aus. Die WWÄ sind primär für die Gewässer l. und ll. Ordnung zuständig. Die Kreisverwaltungsbehörden und Landschaftspflegeverbände sollen Umsetzungskonzepte für die Gewässer lll. Ordnung eruieren. Dies geschieht jedoch in einem sehr geringen Umfang, weshalb bereits viele Fischereivereine in der Oberpfalz und in Bayern die Initiative ergreifen und ihre Bewirtschaftungsformen anpassen, Strukturverbessernde Maßnahmen in den Gewässern vornehmen und einiges an Öffentlichkeitsarbeit leisten. Leider reicht dies immer noch nicht aus. Immer noch verschlechtern sich die Fließgewässer und sind zu einem großen teil in einem unbefreidigenden Zustand. Soger der Regen (Gewässer ll. Ordnung) wurde von einem guten in den unbefriedigenden Zustand herabgestuft. Verantwortlich sind vermutlich unter anderem die teils katasrophalen Zustände der Zubringer. Ursachen, sind wie bereits erwähnt Eutrophierung, Klimawanden und mangelhafte Struktur und Dynamik der Gewässer. Dies muss sich endlich merklich ändern!

Wie kann ich mich als Fischereiverein, -genossenschaft oder Teichwirt einbringen?

Eine Möglichkeit dafür ist, die bestehenden Maßnahmenpläne der Regierung zu prüfen, Anregungen zu senden und wenn es nötig ist Kritik an den Maßnahmen zu üben und konstruktive Vorschläge zu erbringen. Die Fischer kennen ihr Gewässer am Besten und wissen oft wo das Problem liegt. Ohne zu kommunizieren kommt aber nichts voran. DESWEGEN unsere Bitte:

Es ist notwendig die bestehenden Maßnahmenpläne durchzugehen und für die jeweiligen Gewässer Verbesserungen und/oder Korrekturen anzumerken. Auf den folgenden Seiten können Sie die Pläne einsehen und die Ansprechpartner für Ihre Anregungen kontaktieren. Die Frist dafür läuft am 22.06.2021 ab. Wir werden Sie in den kommenden Monaten immer wieder daran erinnern und stehen Ihnen für Fragen zum Vorgehen gerne zur Verfügung.

https://www.lfu.bayern.de/wasser/wrrl/beteiligung_oeffentlichkeit/anhoerungen/index.htm
https://www.lfu.bayern.de/wasser/wrrl/beteiligung_oeffentlichkeit/index.htm
http://www.fgg-donau.bayern.de/wrrl/anhoerung/index.htm

Stellungnahmen können per E-Mail an das Postfach wrrl@lfu.bayern.de übersendet werden. Alternativ kann eine Stellungnahme schriftlich bei der zuständigen Bezirksregierung eingereicht werden.

Wer nicht aktiv teilnimmt, verspielt wichtige Einflussmöglichkeiten der Fischerei und gibt wertvolle Kompetenzen an andere ab, für die fischereiliche Anliegen ggf. nachrangig sind.